Vorträge

2018

 

In eigener Sache

 

Leider erfährt der Beruf des Heilpraktikers und Heilpraktikers für Psychotherapie in letzter Zeit vermehrt und sehr vehement Anfeindung von Seiten der Bundesärztekammer, deren Bestreben es zu sein scheint, den Beruf des Heilpraktikers / Heilpraktikers Psych als nicht zum Gesundheitssystem gehörend abzuschaffen.

Die Prüfungsordnung für Heilpraktiker zum Erlangen der Heilerlaubnis soll bundesweit vereinheitlicht werden - eine Bestrebung, die ich sehr begrüße und die seit langer Zeit notwendig ist! Allerdings sind die Beschlüsse bisher recht schwammig und diese Prüfung soll auch weiterhin lediglich "Überprüfung" heissen und nicht "Fachprüfung".

Als "Fachprüfung" hätten Heilpraktiker eine staatliche Anerkennung (wie Ergotherapeuten, Physiotherapeuten etc.) und gehörten demnach natürlich unbestritten zu unserem Gesundheitssystem. Das scheint mir nicht gewollt zu sein, müsste doch ansonsten eine selbstverständlichere Abrechnungsfähigkeit bei den Krankenkassen bestehen und die sicheren, langen Wartelisten besonders im Bereich der psychotherapeutischen Behandlungen könnte sich um einige der Patienten verkürzen, die dringend auf eine entsprechende Begleitung warten, sich aber selbst finanziert keine Psychotherapie leisten können.

Für die Pharmaindustrie scheint die Heilkunde ebenfalls weniger lukrativ und interessant, zumal Heilpraktiker für Psychotherapie- und das völlig zu Recht - keine Medikation verordnen dürfen und auch fachlich nicht können.

Es erschliesst sich mir nicht, weshalb eine Co-Existenz, wie sie bereits zwischen verschiedenen ärztlichen Berufen und nichtärztlichen, medizinischen Berufen, nicht auch zwischen Ärzten und Heilpraktikern / Heilpraktikern für Psychotherapie möglich sein sollte. Ich für meine Teil bin an einer interdisziplinären Arbeit im Sinne des Patienten immer sehr interessiert und verweise regelmässig an entsprechende Fachärzte. Glücklicherweise durfte ich auch schon ein sehr wertschätzendes Miteinander erleben.

Meine Bitte an Sie deshalb: Falls Sie mögen, unterschreiben Sie bitte die Online Petition unter folgendem Link zum Erhalt des Berufes der Heilpraktiker / Heilpraktiker für Psychotherapie.   https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-uneingeschraenkten-erhalt-des freien-berufes-des-heilpraktikers

Falls Sie zusätzlich noch etwas zum Thema lesen möchten, kann ich Ihnen einen Bericht  des Freien Verbandes für Psychotherapie VfP zumailen.

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse!


„Schreibtanz nach Oussoren-Voors“

Dieses graphomotorische Trainingsprogramm für Vorschulkinder biete ich regelmäßig in Kindergärten an.

Mit Musik, viel Bewegung und Spaß erlernen die teilnehmenden Kinder wichtige Grundlagen zum späteren Schreiberwerb in der Schule.

 



Der Heilpraktiker für Psychotherapie
- Alternative zur kassenärztlichen Psychotherapie –

 

Auszug aus einem Schreiben des Präsidenten des Verbandes Freier Psychotherapeuten (VFP e.V.)  Dr. pead. Werner Weishaupt:

„Heilpraktiker für Psychotherapie gibt es – neben ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten – in ganz Deutschland. Auch sie haben eine staatliche Zulassung“, haben also umfangreiche Prüfungen durch das Gesundheitsamt durchlaufen und die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Psychotherapie erhalten.

Dr. paed. Weishaupt weiter: „Heilpraktiker für Psychotherapie sind frei, nicht nur die drei Standardverfahren der Tiefenpsychologie, Psychoanalyse oder Verhaltenstherapie anzuwenden. Sie verfügen vielmehr über ein breites Spektrum moderner und effektiver Methoden der lösungsfokussierten Kurzzeittherapie.“

Beziehen Sie als Betroffener also auch diese Berufsgruppe mit in Ihre Suche ein und ersparen Sie sich lange Wartezeiten.


Der Artikel eines Kollegen:

„In der Warteschleife der Verzweiflung“

Stellen Sie sich vor, Sie haben sich gerade das Bein gebrochen, rufen einen Arzt an und er antwortet, er hätte den nächsten freien Termin in drei Monaten, um sich die Sache mal anzusehen. Undenkbar? In Deutschland? Doch, allerdings muss man dabei die „Kranken-Geschichte“ in den Bereich der psychischen Erkrankungen übertragen! Akut psychisch Kranke müssen sich lange gedulden. Sie leiden jetzt und bekommen im Schnitt erst in knapp 13 Wochen einen Termin für ein Gespräch beim kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Tendenz schlechterwerdend, Stichwort „Überversorgung“.

Gibt es überhaupt eine Alternative? Ja! Jeder Krankenversicherte kann von seiner Versicherung verlangen, eine schnellere Hilfe zu bekommen, z.B. von einem Psychotherapeuten oder einem Heilpraktiker für Psychotherapie, die nicht mit den Krankenkassen abrechnen können. Die wenigsten wissen es: Dies ist sogar im Gesetz festgelegt (§ 13 Abs. 3 SGB V).

In stark vereinfachter Form wiedergegeben, muss der Erkrankte nachweisen können, dass

  • 1. die Wartezeiten bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu lang sind

und

  • 2. die Behandlung notwendig ist (Bescheinigung/Überweisung vom Hausarzt inklusive Diagnose). In diesen Fällen kann eine Kostenerstattung im Namen des Ermessens der Krankenkasse ganz oder für Teilbeträge möglich sein.